Die Elternvertretung

Das Recht auf Mitwirkung der Eltern an den Schulen im Land Brandenburg ist im Brandenburgischen Schulgesetz verankert.

 

Regelmäßige Elternversammlungen in den Klassen dienen in erster Linie der gegenseitigen Information und dem Meinungsaustausch. Die Eltern können hier alle schulischen Themen besprechen, von denen sie betroffen sind. Pro Klasse werden zwei Elternsprecher als Vertreter in der Elternkonferenz gewählt.

 

Die Elternkonferenz (oder auch Gesamt-Elternvertreter-Versammlung „GEV“) ist die Gesamtheit aller Elternsprecher der Klassen. Diese wählen aus ihren Reihen den Schulelternsprecher.

 

Wir, die Elternvertretung unserer Schule (Klassenelternsprecher und Schulelternsprecher), verstehen uns als Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler unserer Schule und wirken in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und ggf. auch beschließend mit. Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren und gegenüber der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Träger zu vertreten
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben
  • an den Beratungen der Schulgremien teilzunehmen

 

Schulträger und Schulleitung unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

 

Elternvertretung und Schulleitung unserer Schule arbeiten sehr gut zusammen. Regelmäßig, möglichst zweimal pro Schulhalbjahr, finden Versammlungen der Elternkonferenz (GEV) statt, zu der die Schulleitung, die Lehrer-Vertreter und Vertreter des Horts eingeladen werden. Die aktuellen Termine für die GEVs finden Sie im Schulkalender .